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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Daniel Ihrke

Stand 02/2020

 

1. Allgemeines

 

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen von Daniel Ihrke (nachfolgend Daniel Ihrke genannt). Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Daniel Ihrke ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Arrangements im Bereich Grafik, Graffiti, Streetart und Workshops

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2.1.Die Mindestbuchungsdauer für Dienstleistungen von Daniel Ihrke beträgt einen Arbeitstag bzw. es wird bei kürzeren Arrangements eine Mindestvergütung in Höhe eines Tagessatzes berechnet.

2.2.Eine Buchung gilt als verbindlich, wenn der Termin sowie die Auftrittsdauer von beiden Seiten mündlich oder per E-Mail bestätigt wurde.

2.3.Eine kostenfreie Stornierung einer Buchung ist innerhalb von drei Tagen nach Auftragsbestätigung möglich. Danach werden 50 Prozent der vereinbarten Gage (netto) in Rechnung gestellt. Wird die Buchung bis vierzehn Tage vor dem Beginn der Umsetzung des Arrangements storniert, werden 100 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Stornierungen bedingt durch Ereignisse höherer Gewalt.

2.4.Bereits gebuchte Züge, Flüge und Übernachtungen sowie weitere bis dato angefallene Kosten, die mit dem Auftrag in Verbindung stehen, werden in jedem Fall dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

2.5. Der Auftraggeber stellt am Erfüllungsort geeignete Bedingungen für die Arbeit der Daniel Ihrke sicher. Die notwendigen Bedingungen werden je nach Auftrag vor Veranstaltung von der Daniel Ihrke mitgeteilt.

 

2.6. Wünscht der Auftraggeber den mobilen Einsatz der Daniel Ihrke, muss genügend Platzim Raum zur Verfügung stehen. Zu eng gestellte Tische sind beispielsweise ungeeignet.

 

2.7. Kann ein Vor-Ort-Auftrag mangels entsprechender Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, werden dennoch 100 Prozent der vereinbarten Gage sowie alle mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Kosten berechnet.

 

2.8. Der Auftraggeber teilt bei der Buchung die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für doppelt bearbeitete Rechnungen und/oder Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.

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3. Fassaden- bzw. Objektgestaltungen

 

3.1. Aufträge von Fassaden- bzw. Objektgestaltungen werden ausschließlich gegen Vorkasse angenommen. Die Ausführung des Auftrags kann alternativ auch von einem qualifizierten Kollegen oder in Koorperation mit einem oder mehreren qualifizierten Kollegen geschehen. Gibt ein Kunde einen Entwurf für eine Fassade oder ein Objekt in Auftrag und lehnt die Ausführung dessen bzw. alternativer Entwürfe von der Daniel Ihrke ab, so werden je Entwurf eine Mindestpauschale von 600€ (Netto) berechnet. Bei komplexen Entwürfen, welche mehr als einen Arbeitstag in Anspruch nehmen vervielfacht sich die Mindestpauschale um die aufgewendeten Arbeitstage. Darin nicht enthalten ist das Nutzungsrecht für einen der angefertigten Entwürfe. Nach der Annahme eines Entwurfs wird per E-Mail eine Rechnung an den Kunden versendet. Sobald diese beglichen ist wird im vereinbarten Zeitraum der Auftrag ausgeführt. Eine Stornierung des Auftrags nach Zustellung der Rechnung ist ausgeschlossen. Es werden 100 Prozent des Rechnungsbetrags fällig.

3.2. Da es sich bei den analogen Gestaltungen von der Daniel Ihrke i.d.R. um Freihandarbeiten handelt sind an manchen Stellen leichte Abweichungen vom Entwurf möglich. I.d.R. arbeitet die Daniel Ihrke bei Wand- und Fassadengestaltungen mit der Sprühdose, welche ein relativ grobes Werkzeug und für den großflächigen Einsatz gedacht ist. Deshalb sind beim nahen Betrachten der Bilder immer kleine Unreinheiten wie z.B. Sprühnebel zu erkennen. Darüber hinaus beeinflussen das individuelle Tageslicht bzw. die Innenraummbeleuchtung, Wetterverhältnisse und die Struktur der gestalteten Oberfläche die Wirkung des Motivs. Aufgrund dieser Faktoren kann keine Garantie dafür übernommen werde, dass dem Auftraggeber die Malerei/Gestaltung gefällt.

 

3.3. Es wird ebenfalls keine Haftung für Gefallen und Wiedererkennungswert der Malereien/Gestaltungen übernommen bei Einsendung von ungeeignetem Bildmaterial in schlechter fotografischer Qualität und geringer Auflösung. Es wird auf die Kundenwünsche eingegangen, um ein möglichst optimales Ergebnis zu erzielen. Änderungswünsche werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Ein Rückgaberecht oder Rabatt wegen geschmacklicher Diskrepanzen ist jedoch ausgeschlossen.

3.4. Die Daniel Ihrke sowie die den Auftrag ausführende Person behalten sich das Recht vor, die angefertigten Werke für Eigenwerbezwecke zu verwenden. Falls der Auftraggeber diese Verwendung nicht wünscht, so ist dies bei der Auftragsbestätigung ausdrücklich und vorab bekanntzugeben.

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4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

4.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Daniel Ihrke weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

4.2. Bei Verstoß gegen Punkt 3.1.hat der Auftraggeber der Daniel Ihrke eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten oder in einem vergleichbaren Fall üblichen Vergütung zu zahlen

 

4.3. Die Daniel Ihrke überträgt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte für das Endprodukt im vereinbarten Umfang vergütet. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Daniel Ihrke bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen für Eigenwerbung zu verwenden.

 

4.4. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine Herausgabe und/oder Nutzung der im Arbeitsprozess entstandenen Entwürfe und Arbeitsdateien. Eine Herausgabe und/oder Nutzung der Entwürfe und Arbeitsdateien kann gegen Vergütung erfolgen.

 

4.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Daniel Ihrke und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars/der Vergütung übergeben.

 

4.6. Die Daniel Ihrke hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht der Namensnennung, ist er verpflichtet, der Daniel Ihrke eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Daniel Ihrke, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

5.Abgabe an die Künstlersozialkasse

5.1. Auszug aus den Vorgaben der Künstlersozialkasse: Unternehmen, die regelmäßig von Künstlern/Designern/Kreativen erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung (mittelbar oder unmittelbar) Einnahmen zu erzielen, sind künstlersozialabgabepflichtig. Nach dengesetzlichen Bestimmungen sind Unternehmer, die zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 KSVG gehören oder regelmäßig Entgelte an Künstler oder Publizisten zahlen, verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden. Weitere Informationen sind direkt über die Künstlersozialkasse zu beziehen (http://www.kuenstlersozialkasse.de).

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